Der Sportverein Auersmacher lädt seine Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung für Freitag, den 18. November 2022 um 19.30 Uhr ins Clubheim des SVA ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Totenehrung
- Rechenschaftsberichte Vorstand und Sparten mit anschließender Aussprache
- Bericht des Leiters des Finanzausschusses
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Satzungsänderung des § 7 (Mitgliedsbeiträge) und Beschlussfassung einer neuen Beitragsordnung:
(Einführung einer Beitragsordnung und Möglichkeit zur Erhebung einer Sonderumlage – siehe Erläuterung) - Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Verschiedenes
Wir freuen uns, wenn möglichst viele Vereinsmitglieder an dieser Versammlung teilnehmen.
Erläuterung der geplanten Satzungsänderung
Neue Formulierung des § 7 Mitgliedsbeiträge
- Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe des Beitrages sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Einzelheiten werden durch eine Beitragsordnung geregelt, über deren Inhalt die Mitgliederversammlung entscheidet.
- Auf Beschluss der Mitgliederversammlung ist die Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines außergewöhnlichen Finanzbedarfs möglich. Festlegungen über Höhe und Fälligkeit werden in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung geregelt.
- Die Höhe der Sonderumlage darf die Hälfte des Mitgliedsbeitrags nicht übersteigen. Maßgebend ist der Jahresbeitrag, den das zahlungsverpflichtete Mitglied zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Erhebung der Umlage zu zahlen hat.
Auersmacher, 18.11.2022
Der Vorstand